§ 1 Anwendung der AGB
Die AGB regelt alle Geschäftsbeziehungen zwischen Tierphysiotherapeutin Nicole Apmann und dem Tierhalter als Behandlungsvertrag gem. §§ 611 Abs. 1 BGB. Abweichende Vereinbarungen, Bedingungen, Ergänzungen sowie Abstriche gelten nur nach Schriftlicher Bestätigung.
§ 2 Vertragsschluss
Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Tierhalter das generelle Angebot der Tierphysiotherapeutin Nicole Apmann annimmt und sich an diese zum Zwecke der Beratung, Diagnose und Therapie wendet. Die Tierphysiotherapeutin ist jedoch berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen (z.B. wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, aus gesetzlichen Gründen nicht behandelt werden kann oder darf, oder die Therapeutin in Gewissenskonflikt bringen können.) Der Honoraranspruch bleibt hierbei für die bis zur Abweisung entstandenen Leistungen, einschließlich erfolgter Beratung, erhalten.
§ 3 Behandlungsvertrag
Die Tierphysiotherapeutin erbringt ihre Dienste dem Patienten gegenüber durch das Anwenden ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung der Heilkunde zur Beratung, Diagnose und Therapie beim Tier. Untersuchung und Behandlung erfolgen gem. §§ 611 und 612 BGB sowie auf der Grundlage der AGB. Eine über die Behandlung des Tieres hinausgehende Heilung wird nicht geschuldet. Von der Therapeutin werden überwiegend/ in der Regel Heilungsmethoden angewendet, die schulmedizinisch nicht anerkannt sind und nicht dem Stand der Wissenschaft entsprechen. Diese Methoden sind allgemein auch nicht kausal-funktional erklärbar und insofern nicht zielgerichtet. Deshalb kann ein subjektiv erwarteter Erfolg der Methode weder in Aussicht gestellt noch garantiert werden. Ein Heilversprechen kann nicht gegeben werden, und ist überdies gesetzlich unzulässig.
§ 4 Haftung des Behandlers
a) Eine Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen wird ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Das gilt nicht für vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzungen sowie für Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit. Ebenso wenig gilt dies für Verletzungen von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflichten). In diesem Fall wird der Schadensersatzanspruch der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen.
b) Eine sonstige Haftung erfolgt entsprechend den gesetzlichen Vorgaben.
§ 5 Mitwirkung des Tierhalters
Die Tierphysiotherapeutin kann den Tierhalter nicht zu einer aktiven Mitarbeit verpflichten, ist jedoch berechtigt die Behandlung abzubrechen, wenn der Tierhalter erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnostik unzutreffend oder unvollständig erteilt, Beratungsinhalte sowie Behandlungen negativ bewertet, dadurch das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben ist. Die Tierphysiotherapeutin haftet nicht für Verletzungen oder sonstige Schäden am Tier, die durch den Tierhalter, durch Mitwirkung an der Therapie verursacht wurden.Die Tierphysiotherapeutin übernimmt keine Garantie für das Erreichen des Therapie-und Trainingsziel
§ 6 Terminvereinbarungen
Bei Hausbesuchen kann es aufgrund unvorhersehbarer Beeinträchtigungen (wie Beeinträchtigungen im Straßenverkehr, Wetterlage) zu Verzögerungen kommen. Sofern eine Telefonnummer hinterlassen/überlassen wurde, erfolgt eine Benachrichtigung über die Verspätung. Kann ein Termin aufgrund einer Verhinderung der Tierphysiotherapeutin nicht wahrgenommen werden, wird ein zeitnaher Ersatztermin angeboten. Weitere Ansprüche bestehen nicht. Der Tierhalter muss vereinbarte Termine rechtzeitig (mindestens 24 Stunden vorher) absagen.Bei Verspätungen des Tierhalters zu einem Termin wird die aufgewendete Wartezeit in Rechnung gestellt. Die Tierphysiotherapeutin ist nicht verpflichtet, diese selbstverschuldete Verspätung nachzuholen oder vom Honorar abzuziehen. Termine können zu den üblichen Geschäftszeiten telefonisch per Whatsapp oder per Email abgesagt werden.
§ 7 Rücktritt- und Stornoklausel
Tritt der Patientenbesitzer bei Ankunft der Tierphysiotherapeutin von dem Behandlungsvertrag zurück, oder ist nicht anzutreffen, wird das volle Honorar berechnet. Sagt der Patientenbesitzer nicht 24 Stunden vorher ab, sondern in einem kürzeren Zeitraum, werden ihm als Ausfallhonorar 50% . (Honorar plus Anfahrtskosten) in Rechnung gestellt. Sollten Parkgebühren anfallen, werden diese weiterberechnet. Die Tierphysiotherapeutin rechnet durch die Absage ersparte Aufwendungen an. Ausgenommen von dieser Regelung sind wichtige, unverzüglich mitzuteilende und nachzuweisende Gründe, denen zufolge eine Leistungsfreiheit beider Seiten gemäß BGB vorgesehen ist (Unmöglichkeit Wegfall der Geschäftsgrundlage).
§ 8 Zahlungsbedingungen
Die Tierphysiotherapeutin hat für ihre Dienstleistungen Ansprüche auf ein Honorar. Soweit das Honorar nicht individuell zwischen ihr und dem Patientenbesitzer vereinbart ist, gelten die in der Preisliste (Stand Januar 2023) aufgeführten Sätze. Die Anwendung anderer Gebührenordnungen oder Gebührenverzeichnisse ist hiermit ausgeschlossen. Die Honorare sind für jeden Behandlungstag vom Tierhalter ausschließlich in Bar an die Tierphysiotherapeutin gegen Quittung zu bezahlen. Auf Wunsch erhält der Tierhalter eine detaillierte Rechnung, welche auf dem Postweg oder per Email übersandt wird. Bei Versand per Email gelten die Versandmeldung des genutzten Internetdienstes.
§ 9 Auskunftspflicht der Therapeutin
Die Tierphysiotherapeutin ist aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Tierhalterdaten verpflichtet, z. B. bei meldepflichtigen Erkrankungen, bei bestimmten Diagnosen des Tieres oder auf behördliche bzw. gerichtliche Anordnung. Kontaktdaten sowie Inhalte von Beratungsgesprächen und Behandlungen unterliegen der Schweigepflicht gem. Bundesdatenschutzgesetz und dürfen nur mit schriftlicher Bestätigung des Tierhalters weitergeben werden. Die Tierphysiotherapeutin führt Aufzeichnungen über ihre Leistungen (Patientenakte). Dem Tierhalter steht eine Einsicht in diese Patientenakte nicht zu. Ferner kann der Tierhalter nicht verlangen, dass die Tierphysiotherapeutin diese Patientenakte herausgibt. Sofern der Tierhalter eine Behandlungsakte verlangt, erstellt diese die Tierphysiotherapeutin kosten- und honorarpflichtig aus der Patientenakte. Sollten sich in der Patientenakte Originale befinden, werden diese der Behandlungsakte in Kopie beigefügt. Die Kopien erhalten einen Vermerk "Kopie" oder "Abschrift". Die Patientenakten werden von der Tierphysiotherapeutin 10 Jahre nach der letzten Behandlung oder 3 Jahre nach dem Tod des Patienten vernichtet. Die Vernichtung wird nicht durchgeführt, wenn plausible Gründe dafür vorliegen, dass die Patientenakte für Beweiszwecke benötigt wird.
§ 10 Haftung
Der Tierhalter haftet für sämtliche Schäden, die an Personen, Praxisausrüstung und Praxiseinrichtungen durch Ihn oder das Tier verursacht werden, unmittelbar und in voller Höhe. Der Tierhalter hat für sein Tier eine entsprechende Haftpflicht abzuschließen
§ 11 Einwilligung
*Ich bin darauf hingewiesen worden, dass die Verarbeitung meiner Daten zum Zweck der medizinischen Behandlung meines Tieres (Anamnese, Befunderhebung, Diagnose, Therapie, Nachsorge, etc.) sowie aufgrund des zugrunde liegenden Behandlungsvertrag erforderlich ist.
*Die zur sachgerechten Information erforderlichen Angaben habe ich vor der Datenerhebung von der verantwortlichen Person mitgeteilt bekommen.
*Die Daten dürfen auch für zukünftige mündliche/schriftliche Behandlungsverträge genutzt werden.
*Ich willige ein, per Email, Whatsapp, SMS, Telefonisch, per Post kontaktiert zu werden.
*Meine Einwilligung erfolgt freiwillig. Mir ist bekannt, dass ich nicht verpflichtet bin, diese Einwilligung zu erteilen. Erteile ich diese Einwilligung nicht, entstehen mir hierdurch keine Nachteile. Ohne Einwilligung kann jedoch grundsätzlich keine Behandlung durch den Verantwortlichen erfolgen.
§ 12 Datenschutz
Der Tierhalter ist damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten aufgrund des Vertragsverhältnisses zum Zwecke der automatischen Verarbeitung gespeichert werden und verzichtet auf eine besondere Benachrichtigung nach Bundesdatenschutzgesetz. Kontaktdaten sowie Inhalt von Beratungsgesprächen und Behandlungen unterliegen der Schweigepflicht gem. Bundesdatenschutzgesetz und dürfen an Dritte ausschließlich nach schriftlicher Bestätigung des Tierhalters weitergegeben werden.
§13 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder eine oder mehrere Bedingungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht oder nur teilweise Rechtswirksam sein, so bleibt die Rechtswirksamkeit aller anderen Bedingungen hiervon unberührt. § 139 BGB findet keine Anwendung.